Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TRADIM® B.V.

Artikel 1. DIE GÜLTIGKEIT DIESER BEDINGUNGEN

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die Tradim® B.V. (der Auftragnehmer) mit Dritten (den Auftraggebern) abschließt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle anderen anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch immer sie genannt werden, bleiben unberührt, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sind die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 2. KOSTENVORANSCHLÄGE UND ANGEBOTE

Alle Angebote und Offerten sowie Angaben in Anzeigen und Drucksachen des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Lager oder Geschäft, sofern nicht anders angegeben. Bei Angeboten ab Lager sind Zwischenverkäufe stets vorbehalten. Daten und/oder Produkte, die der Auftragnehmer in Angeboten und/oder Offerten zur Verfügung stellt, bleiben sein Eigentum und dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfassen die Angebote und Kostenvoranschläge keine Dienstleistungen, einschließlich Montage- und Installationsarbeiten. Ein Angebot ist nur 30 Tage lang gültig, nachdem es dem Kunden bekannt gegeben wurde. Es sei denn, im Angebot oder Kostenvoranschlag ist ausdrücklich eine andere Frist angegeben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, dieses Angebot aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Auftrag abzulehnen, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung gilt als genaue und vollständige Wiedergabe des Vertrags, wenn aufgrund von Umständen wie Art, Umfang oder Dringlichkeit des Auftrags kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wurde oder hätte versandt werden können, gilt auch die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Artikel 3. VEREINBARUNGEN

Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung in irgendeiner Form, durch Annahme eines Angebots in irgendeiner Form oder durch Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer unter Angabe einer Referenznummer zustande. Wurden die Vereinbarungen und ihre Ergänzungen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt, so ist der Auftragnehmer in dem Umfang und in der Weise, wie er sie bestätigt hat, an sie gebunden. Vereinbarungen und deren Änderungen oder Ergänzungen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch von ihm beauftragte Vermittler sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern dies rechtzeitig und schriftlich geschieht. Diese Änderungen werden vom Kunden schriftlich bestätigt. Telefonische Übermittlungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Etwaige Mehr- oder Minderkosten, die sich aus den im vorstehenden Absatz genannten Änderungen ergeben, werden nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen abgerechnet. Der Auftragnehmer ist nur zur Annahme derjenigen Aufträge verpflichtet, die mit einer Produktions-/Handelsreferenz versehen sind. In Ermangelung einer Produktions-/Handelsreferenz wird der Auftragnehmer die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Spezifikationen vor der Ausführung nach bestem Wissen und Gewissen auslegen.

Vereinbarungen werden vom Auftragnehmer unter der ausdrücklichen Bedingung akzeptiert, dass technische Änderungen, unbeschadet der Funktion der Waren und der Toleranzen bei den Abmessungen, Teil der Art und Weise sind, wie das Produkt vom Auftragnehmer hergestellt wird.

Artikel 4. LIEFERUNGEN

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers ab Lager oder ab Werk. Die Lieferfristen gelten nur annähernd und sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich, dürfen jedoch nicht übermäßig lang sein und hängen davon ab, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten normal fortsetzen kann und ihm die erforderlichen Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Überschreitung der Lieferfrist seine Verpflichtungen so schnell wie möglich zu erfüllen, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommene Ware verbleibt zur Verfügung des Kunden und wird auf dessen Kosten und Gefahr gelagert. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei der Lieferung auf eventuelle Mängel und/oder Schäden zu überprüfen. Mängel und Beschädigungen sind vom Kunden auf dem Packzettel zu vermerken.

Artikel 5. (INDUSTRIE) OWNERSHIP

Alle gelieferten Waren bleiben, unter Ausschluss aller anderen, Eigentum des Auftragnehmers und gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, bis alle Forderungen, die der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber hat oder erwirbt, vollständig bezahlt sind. Wenn der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag, diesen Bedingungen oder aus irgendeinem anderen Grund nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sachen ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten, dass Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehenden Waren geltend machen. Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Bezahlung aller Forderungen, aus welchem Grund auch immer, erwirbt der Auftragnehmer darüber hinaus durch einen Vertrag mit dem Auftraggeber ein Sicherungseigentum an allen vom Auftragnehmer gelieferten und noch im Besitz des Auftraggebers befindlichen Sachen. Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Zeichnungen, Bilder und Übersichten in Katalogen, Preislisten, in digitaler Form, im Internet sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber und alle Personen, die davon Kenntnis nehmen oder nehmen können, dürfen diese Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigen oder Dritten zur Einsicht zur Verfügung stellen. Das Urheberrecht an Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen, Lithographien, Fotografien, Software, Modellen, Stempeln, Matrizen, Platten, Entwürfen und anderen technischen Hilfsmitteln im weitesten Sinne des Wortes, die vom Auftragnehmer oder in seinem Auftrag hergestellt werden, verbleibt stets beim Auftragnehmer. Die technischen Hilfsmittel werden vom Kunden für einen Zeitraum von 3 Jahren nach jeder Nutzung aufbewahrt. Wenn diese technischen Hilfsmittel länger als 3 Jahre nicht benutzt wurden, werden sie ohne weitere Ankündigung vernichtet.

Artikel 6. ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Kosten für die Entwicklung von Prototypen, die Kosten für die Herstellung von technischen Hilfsmitteln wie Formen, Modellen, Schablonen, Messern und die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Spezialwerkzeugen gehen bis zu einem vom Auftragnehmer zu bestimmenden Prozentsatz zu Lasten des Auftraggebers. Die technischen Hilfsmittel wie Formen, Modelle, Schablonen, Klingen und/oder Werkzeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sofern nicht anders zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart und schriftlich bestätigt.

Artikel 7. TEIL- UND ABRUFLIEFERUNGEN

Bezieht sich der Vertrag auf mehrere Waren, so kann die Lieferung ganz oder in Teilen erfolgen. Im vorgenannten Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Teillieferung in Rechnung zu stellen, wobei die in Artikel 8 genannten Zahlungsbedingungen gelten.

Bezieht sich der Vertrag auf Sachen, die der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zu liefern hat und die beim Auftragnehmer vorübergehend gelagert werden, so hat der Auftraggeber die vollständige Lieferung innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzunehmen. Wenn nach Ablauf der 6-monatigen Frist noch Güter beim Auftragnehmer gelagert sind, werden diese nach telefonischer Benachrichtigung des Auftraggebers an diesen geliefert und in Rechnung gestellt, wobei die in Artikel 8 genannten Zahlungsbedingungen gelten. Die Kosten für die Aufbewahrung dieser Erzeugnisse gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, mit dem Auftragnehmer wurden schriftlich andere Vereinbarungen getroffen.

Artikel 8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bei Lieferung abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung oder Kaution. Wenn der Auftragnehmer eine Rechnung schickt, muss diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt werden. Der Auftraggeber ist in Verzug, ohne dass es einer wie auch immer gearteten Inverzugsetzung bedarf, wenn er seine Zahlungsverpflichtung oder eine andere Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz ergibt, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Die Zahlung erfolgt stets zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung. Die Forderung auf teilweise oder vollständige Zahlung des vereinbarten Preises wird sofort fällig, wenn die vereinbarte Rate nicht oder verspätet gezahlt wird, wenn der Auftraggeber in Konkurs gerät, einen Zahlungsaufschub beantragt, unter Vormundschaft gestellt wird, wenn Güter und/oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden oder wenn der Auftraggeber stirbt oder in Liquidation geht.

Wenn die Zahlung einer Rechnung nach dem Datum dieser Rechnung nicht erfolgt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber nach Ablauf der vorgenannten Frist rückwirkend auf das Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats wie ein voller Monat berechnet wird. Neben der Hauptsumme und den Verzugszinsen schuldet der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch seine Nichtzahlung oder seinen Zahlungsverzug entstehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mindestens jedoch auf 150 €, zuzüglich der fälligen Mehrwertsteuer. Außergerichtliche Kosten werden ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Mandant in irgendeiner Weise in Verzug ist. Der Auftraggeber muss die Angaben des Auftragnehmers vorbehaltlich des Gegenbeweises als richtig anerkennen. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Arbeiten einzustellen. Auf erste Aufforderung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Sicherheit für die Zahlung der Forderung zu leisten. Tut er dies nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Arbeiten einzustellen, bis eine ausreichende Sicherheit geleistet ist.

Artikel 9. AUFLÖSEN UND ANNULLIEREN

Der Kunde ist nur dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer zustimmt. Stimmt der Auftragnehmer der Stornierung zu, ist er berechtigt, 10 % der Hauptsumme für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Auftrag zu erstatten. Im Falle einer Stornierung kann der Auftraggeber nicht verlangen, was der Auftragnehmer bereits vorgelegt hat.

Artikel 10. HAFTUNG

Der Auftragnehmer ist in keinem Fall zum Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens verpflichtet, der durch Mängel an den gelieferten Sachen verursacht wurde, es sei denn, dieser Schaden kann ihm aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung zugerechnet werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder von ihm eingeschaltete Hilfspersonen verursacht werden, es sei denn, der Schaden wurde durch grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit von Personen verursacht, für deren Handeln der Auftragnehmer haftet. Der Auftragnehmer haftet niemals für einen Betrag, der höher ist als der Preis, zu dem die Waren geliefert oder die Arbeiten ausgeführt wurden, mit einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Schadensfall.

Artikel 11. ÜBERBLICK

Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er durch höhere Gewalt dazu gezwungen ist, ohne dass er zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet ist. Unter höherer Gewalt sind alle Ursachen zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, einschließlich Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Witterungsbedingungen, Streiks im eigenen Unternehmen oder bei einem Zulieferer, nicht rechtzeitige oder falsche Lieferungen von Zulieferern, Unglücksfälle beim Transport von Waren usw. Ist die Situation höherer Gewalt nur vorübergehend, so ist der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zur Beendigung der Situation höherer Gewalt auszusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereits ausgeführten Arbeiten und/oder gelieferten Waren in Rechnung zu stellen, wenn er sie bereits vor Eintritt der höheren Gewalt vorgelegt hat.

Artikel 12. TRANSPORT

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Zentrallager Niederlande. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, frei Haus einschließlich Versicherung. Lieferungen innerhalb der Niederlande ab einem Bestellwert von € 350,- netto ohne MwSt. werden in einer Sendung geliefert.

Artikel 13. FREIHEIT

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeder Haftung frei, die dieser gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer gelieferten Waren und ausgeführten Arbeiten übernimmt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auch von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten, einschließlich Urheber- und/oder Patentrechten, frei, die durch die Zurverfügungstellung von Zeichnungen und/oder z.B. Computerprogrammen an den Auftragnehmer bestehen.

Artikel 14. GARANTIE

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen den üblichen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsprechen. Bei nachgewiesenen Mängeln an gelieferten Waren ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl die Teile kostenlos nachzubessern oder durch andere zu ersetzen. Bei mangelhafter Leistung werden die auftretenden Mängel durch den Auftragnehmer behoben. Fehlen vom Auftragnehmer gelieferte Waren zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftragnehmer diese so anzupassen, dass die zugesicherten Eigenschaften nicht mehr fehlen.

Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, bei Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers, bei Änderungen oder Entfernung angebrachter Hinweise.

Ist der Auftragnehmer nicht der tatsächliche Hersteller der gelieferten Waren, so ist er nicht verpflichtet, eine weitergehende Garantie als die des tatsächlichen Herstellers dieser Waren zu gewähren. Müssen aufgrund einer Reklamation des Kunden Untersuchungen und/oder Arbeiten durchgeführt werden, so gehen die Kosten zu Lasten des Kunden, wenn sich herausstellt, dass die gelieferte Ware keinen Mangel aufweist.

Die Reparatur oder der Ersatz wird nur innerhalb der Niederlande vorgenommen. Die Gewährleistung für im Ausland befindliche Waren beschränkt sich auf die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz bis zu dem Betrag, der in den Niederlanden angefallen wäre. Nicht unter diese Garantie fallen Mängel, die ganz oder teilweise auf Rohstoffe, Materialien oder Konstruktionen zurückzuführen sind, die vom Kunden gewählt oder dem Auftragnehmer von Dritten auferlegt wurden, oder die auf staatliche Vorschriften zurückzuführen sind. Nicht unter die Garantie fallen die Folgen spezifischer Entwicklungsrisiken neu entwickelter Produkte.

Octrooibureau Novopatent ist nicht an eine Garantie gebunden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Octrooibureau Novopatent nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung der Produkte. Die Gewährleistungsfrist endet nach 24 Monaten, es sei denn, der Hersteller hat etwas anderes angegeben oder der Auftraggeber und der Auftragnehmer haben etwas anderes schriftlich vereinbart. Das Garantieverfahren sollte für die Meldung und Bearbeitung von Garantiefällen verwendet werden. Sie ist auf den Websites zu finden.

Artikel 15. COMPLAINTS

Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung genehmigt hat. In keinem Fall kann der Auftraggeber eine Forderung gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen, nachdem der Auftraggeber einen Teil der gelieferten Sachen in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder an Dritte weitergeliefert hat. Die Bearbeitung von Reklamationen hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.

Artikel 16. REVIEW

Die Prüfung der Waren findet im Allgemeinen im Werk nach den üblichen Standardverfahren statt. Die Prüfung der ausgeführten Arbeiten erfolgt an dem Ort, an dem sie ausgeführt wurden. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, besondere Prüfungen oder Prüfungen an anderer Stelle zu verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn der Kunde anwesend sein möchte, sollte er dies rechtzeitig bekannt geben. In förderungswürdigen Fällen ist ein Prüfbericht zu erstellen. Führt das Ergebnis des Berichts zu einer Ablehnung, so ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die Ware oder das Werk innerhalb einer angemessenen Frist nach der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erneut zur Prüfung vorzulegen. Mehrkosten, die durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Prüfungen, anderweitige Prüfungen oder Verzögerungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm in Rechnung gestellt.

Artikel 17. PREISE UND PREISÄNDERUNGEN

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten folgende Preise: in Euro ohne Mehrwertsteuer auf der Grundlage der von uns angewandten Mindestmengen frei Werk/Werk/Grenze ohne Kosten für Verpackung und/oder Umhüllung ohne Ein- und Ausfuhrzölle sowie etwaige behördliche Abgaben ohne Kosten für Transport, Lagerung und Umschlag ohne Kosten für Versicherung ohne Verwaltungskosten für Aufträge unter € 350,00.

Preiserhöhungen für Materialien oder Halbfabrikate, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, sowie Änderungen der von staatlichen Stellen erhobenen Gebühren und Steuern können an den Kunden weitergegeben werden. Preisänderungen, die nach der Bestellung der Ware und vor der Lieferung der Ware eintreten, kann der Auftragnehmer unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften an den Auftraggeber weitergeben.

Artikel 18. BERATUNG UND INFORMATION ÜBER DIE WAREN

Meinungen und Angaben werden völlig unverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die erteilten Ratschläge und zur Verfügung gestellten Daten. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der gelieferten Waren für den vorgesehenen Zweck selbst zu prüfen.

Artikel 19. TEILNICHTIGKEIT

Sollte eine der Bestimmungen (oder ein Teil davon) dieser allgemeinen Lieferbedingungen oder ein Teil des zugrundeliegenden Vertrages nichtig oder ungültig sein, so bleiben der Inhalt der Bestimmung, die Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen oder der zugrundeliegende Vertrag davon unberührt.

Artikel 20. OFFENLEGUNGEN

Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten, Verträgen, Lieferungen und erbrachten Leistungen ergeben, unterliegen dem Urteil des zuständigen Zivilgerichts des Bezirks, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

Artikel 21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Auf alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge, Angebote und Lieferungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf.

Versie 01 – juli 2020